Aufzugsschächte müssen gemäß der jeweils gültigen Landesbauordnung entraucht, aber auch belüftet werden können.
Für Ihre Planung finden Sie hier den Ausschreibungstext für das LSC-System zum Download.
Um ein funktionierendes System sicherzustellen ist es notwendig, dass alle verwendeten Komponenten von einem Anbieter kommen. Somit ist nicht nur eine technische Kompatibilität gewährleistet, sondern auch eine zuverlässige Funktion über Jahre hinweg.
Die Montage, Inbetriebnahme und Wartung des LSC-Systems darf nur durch werkseitig geschultes Fachpersonal erfolgen. Hierzu stehen wir Ihnen sach- und fachkundig kompetent zur Verfügung.