Die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne des Baurechts, insbesondere Leben und Gesundheit im Brandfall nicht zu gefährden, ist immer eine währende Verpflichtung eines Betreibers baulicher Anlagen sowohl gegenüber den Benutzern der Gebäude als auch gegenüber dem Gesetzgeber.
Die Sicherheit eines Gebäudes wird maßgeblich durch die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen bestimmt. Für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, die im Brandfall Flucht- und Rettungswege rauchfrei halten müssen und einen zügigen Löschangriff der Feuerwehr ermöglich sollen, gilt diese Verpflichtung ganz besonders.
Der Betreiber eines Gebäudes ist für die Funktionssicherheit der RWA-Anlage verantwortlich. Die jährliche Wartung ist vorgeschrieben.
Regelmäßige und fachgerechte Wartung bedeutet doppelte Sicherheit: Zum einen reduziert der Betreiber die tatsächliche Schadensgefahr, zum anderen sein Haftungsrisiko im Schadensfall. Durch einen Wartungsvertrag kann er jederzeit nachweisen, dass er seiner Verpflichtung nachgekommen ist.
Die ständige Betriebsbereitschaft der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zu gewährleisten, ist nur bei einer regelmäßigen und qualifizierten Wartung aller technischen Bauteile möglich und stellen hohe Ansprüche an einen Servicebetrieb.
Da die Eigentümer oder Betreiber von Gebäuden häufig nicht über ausreichend qualifiziertes Fachpersonal verfügen, bieten Wartungsverträge in diesen Fällen eine Möglichkeit, die vorgeschriebenen gesetzlichen Verpflichtungen und gleichzeitig die Betreiberpflichten nach einer ordnungsgemäßen Instandhaltung gegenüber den Feuer- und Sachversicherern zu erfüllen.
Neben der sichergestellten Funktionsfähigkeit über viele Jahre hinweg, bietet ein Wartungsvertrag den Eigentümern und Betreibern der Gebäude absolute Kostentransparenz. Alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage können über Jahre im voraus geplant und kalkuliert werden.
Für alle D+H Systeme, die durch einen D+H Service- und Vertriebspartner installiert wurden und regelmäßig gewartet werden, erhalten Sie erweiterte Garantieleistungen.
Anforderungen an einen Wartungsbetrieb:
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