Rechtliche Aspekte der RWA-Wartung (Auszug)

nach obenGrundgesetz (GG), Artikel 2

Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

nach obenMusterbauordnung (MBO), § 3

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten und zu unterhalten, dass... insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden... können.

nach obenDIN 18232 Teil 2

In regelmäßigen Zeitabständen nach Angabe des Herstellers, mindesten jedoch jährlich, müssen Rauchabzugsanlagen sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenen falls instandgesetzt werden. Die Prüfungen sind in einem Prüfbuch zu vermerken.

nach obenDIN VDE 0833 Teil 1

Prüfungen für elektrische Gefahrenmeldeanlagen, darunter fallen auch elektrische RWA, sind nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen.

nach obenVerordnung über die Überwachung haustechnischer Anlagen, HaustechÜVO (Beispiel Hamburg)

Ergänzend zur regelmäßigen, jährlichen Wartung (DIN18232 Teil 2) werden RWA-Anlagen in so genannten baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung z.B. Geschäftshäusern, Versammlungsstätten, Großgaragen in dreijährigen Zeitabständen durch einen baurechtlich/staatlich anerkannten Sachverständigen überprüft. Für diese gesetzlichen Prüfungen ist die regelmäßige Wartung eine wesentliche Voraussetzung.

nach obenGesetzliche Regelungen des Strafgesetzbuches

Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Vorschriften, Normen usw. kann der Betreiber einer nicht regelmäßig gewarteten Brandschutzanlage u.a. wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung herangezogen werden.

Die vorgenannten rechtlichen Aspekte sollen Ihnen helfen, sich einen ersten Überblick über die gesetzliche Auflagen zu verschaffen. Diese Angaben haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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